Gebühren und Auslagen

Escrow Agent GmbH berechnet für die Übernahme der Treuhänderstellung unabhängig von der Laufzeit der Treuhandschaft einen Pauschalbetrag, der sich nach der Höhe des hinterlegten Betrages nach folgender Staffel richtet:

Grundbetrag: 3.000 EUR
zuzüglich  0,2 % p.a. des hinterlegten Betrages.

Die Zinsen auf die hinterlegten Gelder kommen abzüglich anfallender Steuern und Bankgebühren den  Berechtigten zu gute.

Zusätzlich erhält Escrow Agent GmbH alle im Zusammenhang mit der Übernahme der Treuhänderstellung verbundenen Auslagen (z.B. Bankgebühren) gegen Nachweis.

Umsatzsteuer wird, soweit anwendbar, gesondert in Rechnung gestellt.